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News EU  Mahnverfahren kommt

Mittelständische Unternehmen sind zunehmend grenzüberschreitend tätig. Das rasche Eintreiben ausstehender Forderungen ist deshalb gerade für sie von großer Bedeutung. Bisher bestand in Europa kein einheitliches System des grenzüberschreitenden Forderungseinzugs. Bezahlte etwa ein unternehmen in Portugal seine Versandrechnung nicht, hatte der Versender lediglich die Möglichkeit, dieses zu verklagen. Dazu musste sich der Gläubiger an ein portugiesisches Gericht wenden. Dies hatte nicht nur ein langwieriges Klageverfahren zur Folge, sondern auch hohe Übersetzungs- und Rechtsverfolgungskosten. Mit dem neuen Mahnverfahren der EU für grenzüberschreitende Geschäftsfälle wird dieser Zustand verbessert.

Das neue Verfahren macht es möglich, dass Forderungen in Streitfällen künftig auch im EU-Ausland ohne allzu großen bürokratischen Aufwand tituliert und vollstreckt werden können. Angelehnt an den deutschen Mahnbescheid muss der Gläubiger in seinem Heimatland lediglich ein Standardformular ausfüllen, in dem der fragliche Anspruch klar zu benennen und der grenzüberschreitende Bezug kurz darzulegen ist. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt das Gericht im Heimatland des Gläubigers einen Europäischen Mahnbescheid aus, ohne die Begründetheit des Anspruchs prüfen zu müssen. Der Mahnbescheid wird dann an den Schuldner in dessen Sitzland übermittelt.

Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid nicht innerhalb von 30 Tagen nach dessen Zustellung, wird der Titel unverzüglich für vollstreckbar erklärt. Dieser Bescheid wird dann nicht nur im Sitzland des Schuldners, sondern in allen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt. Seine Anerkennung kann nicht angefochten werden. Die Forderung kann damit unter den gleichen Bedingungen wie ein im Mitgliedstaat der Vollstreckung erwirkter Titel eingetrieben werden. Legt der Schuldner hingegen fristgemäß Widerspruch gegen den Mahnbescheid bei dem Ursprungsgericht ein, wird das Verfahren gemäß den Regeln eines ordentlichen Zivilprozesses vor den Gerichten desjenigen Mitgliedstaates weitergeführt, in dem der Bescheid ausgestellt wurde.

Unternehmen können ihre Zahlungsforderungen mit dieser neuen Regelung künftig leichter, schneller und kostengünstiger durchsetzen, ohne gleich Klage erheben zu müssen. Das künftige Verfahren ist somit ein großer Fortschritt gegenüber der bisherigen Situation.

 


FRÜHAUF & HENNING | rafruehauf@aol.com